für das Portal „springertests.de“
1. Geltungsbereich
1.1 Anbieter des Testportals „springertests.de“ (im Folgenden: Portal) ist die Springer-Verlag GmbH, Heidelberger Platz 3, D-14197 Berlin, Telefon: +49 (0)30 827 875 566 Fax: +49 (0) 30 827 87 5570, E-Mail: customerservice@springernature.com (im Folgenden: „Springer“).
1.2 Onlineshop und Online-Plattform: Das Portal umfasst einen Onlineshop und eine Online-Plattform zur Erbringung von Dienstleistungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die im Portal angebotenen Waren und Dienstleistungen.
1.3 Ausschließliche Geltung: Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Springer bestätigt wurden.
2. Allgemeines zu den Leistungen; Kunden und Nutzer
2.1 Zielgruppe: Das Portal ist ein Testportal für Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiater und andere qualifizierte Personen, die sich mit psychologischer Diagnostik beschäftigen und medizinisch-psychologische Trainings durchführen.
2.2 Zweckbestimmung: In dem Portal können zahlreiche psychologische Testverfahren und medizinisch-psychologische Trainings in elektronischer oder gedruckter Form bezogen, Testverfahren/Trainings online durchgeführt sowie online ausgewertet werden.
2.3 Territorium: Das Angebot ist auf Kunden mit Sitz in Deutschland beschränkt.
2.4 Kunde: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Institutionen (im Folgenden: „Kunden“), nicht an Verbraucher.
2.5 Nutzer: Vom Kunden zu bestimmende nutzungsberechtigte Mitarbeiter des Kunden sind ‒ vorbehaltlich der persönlichen Anforderungen gemäß Ziffer 2.6 ‒ zur Nutzung der vom Kunden erworbenen Leistungen berechtigt (im Folgenden: „Nutzer“). Der einzelne Nutzer muss den vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen vor dem Beginn der Nutzung ebenfalls zustimmen.
2.6 Fachliche Qualifikation der Nutzer: Nutzer können nur Personen sein, die über eine bestimmte fachliche Qualifikation verfügen (Ziffer 2.1). Welche konkrete Qualifikation für ein Testverfahren/Training erforderlich ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Testverfahrens/Trainings. Die Qualifikation des Nutzers wird im Nutzerkonto (Ziffer 7) verifiziert. Erst nach erfolgreicher Verifikation ist der Mitarbeiter des Kunden als Nutzer im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zur Nutzung des betreffenden Testverfahrens/Trainings berechtigt.
2.7 Technische Voraussetzungen: Der Abruf der im Portal erbrachten Leistungen von Springer setzt eine Internetverbindung sowie die Erlaubnis zur Verwendung von JavaScript im Browser in der jeweils aktuellsten Version voraus. Für den Bezug von Testmanualen und Fragebögen als E-Book im PDF-Format ist außerdem das Programm Adobe Reader der Adobe Systems Inc. in der jeweils aktuellen Version oder ein anderes Programm, das das Betrachten und Speichern von PDF-Dokumenten ermöglicht, erforderlich. Für die Einrichtung dieser technischen Voraussetzungen sind der Kunde und der Nutzer selbst verantwortlich. Hierfür anfallende Kosten sind von dem Kunden zu tragen.
3. Arten von kostenpflichtigen Inhalten und Leistungen
Das Angebot umfasst digitale Inhalte und teilweise entsprechende physische Produkte sowie die Erbringung von Online-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Testverfahren und Trainings.
3.1 Testverfahren und Trainings: Inhalte, Durchführung und Auswertung eines Trainings (E-Learning mit Lernerfolgskontrolle) entsprechen Inhalten, Durchführung und Auswertung eines Testverfahrens. Wenn Trainings im Folgenden nicht gesondert genannt werden, gelten die Regelungen zu Testverfahren entsprechend auch für Trainings.
3.2 Digitale Inhalte: Testmanuale (als E-Book, das durch beliebig viele Nutzer genutzt werden darf); Fragebögen (als E-Book, das für eine manuelle Testung vom Kunden in der erforderlichen Anzahl ausgedruckt werden kann)
3.3 Physische Produkte: optionale Printversionen der Testmanuale sowie weitere Testprodukte
3.4 Testungen und Auswertungen: Durchführung eines gekauften Testverfahrens online im Testcenter oder manuell (offline mittels selbst erstellter Ausdrucke des Fragebogens) und zugehörige Online-Auswertung
3.5 Testcenter: Zugang zu den digitalen Inhalten und Online-Dienstleistungen (Ziffer 5); Nutzung nach einem Jahr kostenpflichtig (Ziffer 6)
3.6 Basis-Paket: Für jedes Testverfahren muss der Kunde zunächst das Basis-Paket erwerben, sofern im Onlineshop für einzelne Testverfahren nicht anders angegeben, bestehend aus:
- erforderlichenfalls Einrichtung des Testcenters (einmalig für einen Erstkunden)
- Testmanual und Fragebogen (jeweils als E-Book)
- Online-Zugang zu dem gekauften Testverfahren (Testungen und Auswertungen)
- Startguthaben an Lizenzschlüsseln für Testungen (manuell/offline oder online), jeweils inklusive Online-Auswertung, in zwei Formen:
- Individualverfahren: 10 Einzelschlüssel für einzelne Probanden/Testungen
- Gruppenverfahren: 1 Gruppenschlüssel für ein Kontingent von jeweils bis zu 10 Probanden/Testungen
3.7 Einzelangebote: Zu jedem Basispaket können nach Bedarf hinzugekauft werden:
- optionale Printexemplare des Testmanuals
- weitere Lizenzschlüssel
- weitere Testprodukte
4. Vertragsschluss
4.1 Registrierung: Der Kunde muss sich vor der Bestellung bei signon.springer.com einloggen oder sich während des Bestellvorgangs registrieren.
4.2 Schritte zum Vertragsschluss: Die Darstellungen der Produkte in dem Portal stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde kann ein Produkt auswählen und die entsprechende Schaltfläche zur Bestellung anklicken. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde in dem Bestellprozess zurückspringen und ggf. seine Eingaben korrigieren oder den Bestellvorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen. Die Bestellung ist die Aufforderung an Springer, dem Kunden ein Vertragsangebot zu senden.
4.3 Zustandekommen des Vertrages: Springer sendet dem Kunden eine E-Mail, die einen Aktivierungslink enthält. Diese E-Mail ist das verbindliche Angebot von Springer zum Abschluss eines Vertrages. Springer behält sich vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Kunde erklärt die Annahme des Angebots, indem er den Aktivierungslink anklickt. Dadurch kommt der Vertrag zustande. Springer bestätigt das Zustandekommen des Vertrages unverzüglich per E-Mail.
5. Testcenter
5.1 Einrichtung: Bestellt der Kunde zum ersten Mal ein Basis-Paket (Erstkunde), so wird für ihn ein Testcenter angelegt; jeder Kunde erhält nur ein Testcenter. Der Kunde kann die Internetadresse (URL) wählen, über die sein Testcenter unter der Domain springertests.de erreichbar sein soll. Die Einrichtung erfolgt in der Regel innerhalb einer Stunde. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, wenn sein Testcenter eingerichtet ist.
5.2 Funktionalität: Das Testcenter bietet:
- eine Übersicht über die vom Kunden erworbenen Testverfahren und zugehörigen digitalen Inhalte
- eine Übersicht über die verfügbaren Guthaben an Lizenzschlüsseln für die einzelnen Testverfahren
- die Möglichkeit zur Durchführung von Testverfahren (Ziffer 3.4)
- eine Online-Datenbank
5.3 Online-Datenbank: In der Online-Datenbank werden zu jedem Testverfahren der Status aller Testungen (z.B. Fragebogen versandt; Testung vollständig durchgeführt), die Ergebnisse der Testungen und die zugehörigen Auswertungen gespeichert.
5.4 Personenbezogene Daten der Probanden
5.4.1 Verschlüsselung: Sämtliche Testungen und Auswertungen werden in der Online-Datenbank verschlüsselt gespeichert. Springer hat keinen Zugriff auf die unverschlüsselten Daten; diese sind lediglich dem Kunden zugänglich.
5.4.2 Pseudonyme Verarbeitung: Der Name des Probanden wird bei der Testung nicht abgefragt, aber – soweit dies nach dem Testverfahren erforderlich ist – Angaben wie Geschlecht, Alter usw. Der Kunde muss einen Probanden daher nicht mit Klarnamen im System anlegen. Es wird empfohlen, jeden Datensatz unter einem Pseudonym anzulegen, d.h. dass eine nicht auf eine bestimmte Person hinweisende Kennung verwendet wird nur der Kunde anhand der Kennung die Zuordnung eines Datensatzes zu einer bestimmten Person vornehmen kann (vgl. Art. 4 Nr. 5 DSGVO).
5.5 Löschung des Testcenters:
5.5.1 Beendigung des Nutzungsvertrages: Wurde der Nutzungsvertrag (Ziffer 6) beendet, löscht Springer das Testcenter mit den digitalen Inhalten und der Online-Datenbank zum Ende des Nutzungsvertrages.
5.6 Inaktives Testcenter: Wurde der aktive Nutzungszeitraum (Ziffer 6.2) beendet, kann Springer das Testcenter nach Ablauf eine Wartefrist von einem Jahr löschen. Dies gilt nicht, falls der Kunde das Testcenter erneut aktiv nutzt.
5.6.1 Kopien von Daten: Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor der Löschung Kopien von Daten anzufertigen, die er noch benötigt.
6. Nutzungsvertrag für das Testcenter, kostenpflichtige aktive Nutzung
6.1 Nutzungsvertrag: Mit der Einrichtung des Testcenters beginnt ein Nutzungsvertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen ist.
6.2 Aktiver Nutzungszeitraum, Laufzeit und Kosten
6.2.1 Aktive Nutzung und inaktives Testcenter: Während des aktiven Nutzungszeitraums kann der Kunde Testverfahren durchführen (aktive Nutzung). Danach hat der Kunde hat nur noch Lese-Zugriff auf seine digitalen Inhalte, sein Guthaben an Lizenzschlüsseln und die Online-Datenbank (inaktives Testcenter).
6.2.2 Kostenlose Erstlaufzeit: Der aktive Nutzungszeitraum beginnt mit der Einrichtung des Testcenters und läuft zunächst für ein Jahr (Erstlaufzeit). Die Erstlaufzeit ist durch den Kaufpreis des ersten Basis-Pakets abgegolten. Der aktive Nutzungszeitraum verlängert sich nicht automatisch.
6.2.3 Kostenpflichtige Verlängerungszeiträume: Gesonderte Kosten für die aktive Nutzung entstehen erst, wenn der Kunde im Testcenter den Nutzungszeitraum um jeweils ein Jahr verlängert (Verlängerungszeitraum). Ein Verlängerungszeitraum beginnt jeweils mit dem Ende des vorangehenden aktiven Nutzungszeitraums.
6.2.4 Jährliche Nutzungsgebühr: Die Nutzungsgebühr für einen Verlängerungszeitraum beträgt - soweit auf der Produktseite nicht anderweitig angegeben - 99 Euro und wird jeweils zum Beginn des Verlängerungszeitraums fällig.
6.3 Beendigung des Nutzungsvertrags
6.3.1 Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit zum Ablauf des aktiven Nutzungszeitraums kündigen.
6.3.2 Kündigung durch Springer: Springer ist berechtigt, bei einer Einstellung des Angebots oder der Einschränkung der Funktionalität des Testcenters den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals zu kündigen.
6.3.3 Rückerstattung: Sofern der Kunde zum Ende des aktiven Nutzungszeitraums noch über Guthaben an Lizenzschlüsseln verfügt, erhält der Kunde eine entsprechende Rückerstattung; für eine bereits bezahlte Nutzungsgebühr erfolgt eine zeitanteilige Rückerstattung.
7. Nutzerkonten; Zugang zu den geschlossenen Bereichen des Portals
7.1 Nutzerkonto: Jeder Nutzer (Ziffer 2.5) muss sich im Portal registrieren. Dafür erhält der Nutzer von einem Administrator (Ziffer 8) einen Einladungslink in einer E-Mail. Die hierfür verwendete Emailadresse wird zur Zuordnung zum Testcenter benötigt. Der Administrator legt für das Testcenter den Nutzernamen fest, das Passwort kann der Nutzer für das Portal und das Testcenter (im Rahmen der Vorgaben für sichere Passwörter) selbst wählen. Ein im Portal angelegtes Nutzerkonto ist zugleich ein „Springer Account“, der auf springer.com und anderen Websites der SpringerNature Group (springernature.com) genutzt werden kann.
7.2 Prüfung der Qualifikation und Freischaltung: Ein Nutzer muss produktspezifisch über eine bestimmte Qualifikation verfügen (Ziffer 2.6). Der Nutzer muss den von Springer für das Testverfahren geforderten Nachweis in elektronischer Form im Testcenter hinterlegen, damit Springer die Qualifikation verifizieren kann. Die Verifikation erfolgt innerhalb von drei Werktagen. Nach erfolgreicher Verifikation wird der Nutzer für das betreffende Testverfahren freigeschaltet und darüber per E-Mail benachrichtigt.
7.3 Gebrauch der Zugangsdaten: Die zugewiesenen Zugangsdaten sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den betreffenden Nutzer im Rahmen der vertraglichen Nutzungsrechte bestimmt und dürfen nicht an Dritte, auch nicht an Familienangehörige oder Kollegen, weitergeben werden.
7.4 Entziehung/Erlöschen der Zugangsberechtigung
7.4.1 Springer behält es sich vor, den Zugang des Nutzers bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen, insbesondere wegen
- falscher Angaben bei der Anmeldung,
- unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes, und/oder
- Missbrauchs der Dienste im Portal,
ohne Angabe von Gründen zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder dem Nutzer den Zugang mit sofortiger Wirkung oder mit im Ermessen von Springer stehender Frist endgültig zu entziehen.
7.4.2 Wird dem Nutzer die Zugangsberechtigung zeitweilig oder endgültig entzogen oder erlischt sie, darf der Nutzer die im geschlossenen Bereich des Portals verfügbaren Produkte und Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.
7.4.3 Das Recht zur Nutzung eines konkreten Testverfahren erlischt ferner automatisch, sobald der Nutzer nicht mehr über die gemäß Ziffer 2.6 erforderliche Qualifikation verfügt. Der Kunde sowie auch der der Nutzer selbst hat Springer unverzüglich über bevorstehende oder bereits erfolgte Veränderungen zu informieren, die die erforderliche Qualifikation des Nutzers betreffen.
8. Administratoren und Master-User
8.1 Benennung: Der Kunde benennt einen oder mehrere Nutzer, der/die im Testcenter des Kunden die Nutzerrolle „Administrator“ übernehmen und Administratorenrechte erhalten soll/sollen (im Folgenden: „Administrator“), und benennt zudem einen der Administratoren als Master-User.
8.2 Administratorenrolle: Ein Administrator kann im Testcenter des Kunden – zahlenmäßig unbegrenzt – Nutzerkonten für die weiteren Nutzer anlegen, die dem Kunden zugeordnet sind; die Zugangsdaten der Nutzer verwalten; Nutzerkonten deaktivieren; für jeden Nutzer den Umfang der Nutzerrechte festlegen.
8.3 Master-User: Die Identität des Master-Users wird durch eine PIN überprüft, die per SMS an die vom Administrator angegebene Mobilfunknummer übermittelt wird. Falls das Passwort zurückgesetzt werden muss, wird das neue Passwort ebenfalls per SMS übermittelt. Der Master-User kann auch für Administratoren deren Zugangsdaten verwalten.
8.4 Rechte und Pflichten: Im Umgang mit seinem Nutzerkonto hat ein Administrator dieselben Pflichten wie die einfachen Nutzer. Er kann gemäß Ziffer 7.2 ebenfalls für die Durchführung von Testverfahren freigeschaltet werden.
8.5 Personeller Wechsel: Soll ein anderer Mitarbeiter Master-User werden, muss der Kunde dies Springer unter Angabe von Name und Kontaktdaten mitteilen; eine Weitergabe der Zugangsdaten eines Master-Users an andere Personen ist nicht zulässig.
9. Durchführung und Auswertung von Testungen
9.1 Aktivierung: Ein Testverfahren wird innerhalb eines Werktages für einen Nutzer aktiviert, nachdem der Kunde das Basis-Paket erworben hat, wenn der Nutzer die erforderliche Qualifikation bereits nachgewiesen hat; ansonsten gilt Ziffer 7.2.
9.2 Formen der Durchführung: Innerhalb eines Testverfahrens können die folgenden Formen der Durchführung, auch gemischt, genutzt werden:
9.2.1 Personalisierter Link: Die Testung kann online erfolgen, indem ein Proband mittels eines personalisierten Links den Test im Testcenter startet und an einem eigenen Endgerät absolviert.
9.2.2 Online-Testung vor Ort: Die Testung kann online erfolgen, indem der Nutzer den Test im Testcenter startet und den Probanden in einer kontrollierten Umgebung, z.B. vor Ort beim Kunden, an einem Endgerät platziert, an dem der Proband den Test absolviert.
9.2.3 Offline-Testung: Soweit dies in einem Testverfahren vorgesehen ist, kann die Testung alternativ zur Online-Durchführung auch manuell (offline) mittels ausgedruckter Fragebögen erfolgen. Die Antworten des Probanden muss der Nutzer dann selbst im Testcenter erfassen.
9.3 Online-Auswertung: Zu jeder Testung gehört deren Auswertung entsprechend dem Testmanual. Die Auswertung erfolgt online im Testcenter.
9.4 Nutzung der Lizenzschlüssel
9.4.1 Einlösung eines Einzelschlüssels (für Individualverfahren): Solange der Kunde über ein Guthaben von noch nicht verbrauchten Einzelschlüsseln verfügt, kann er diese einlösen und für das entsprechende Testverfahren Testungen durchführen. Ein Einzelschlüssel ist mit Beginn der Durchführung verbraucht und wird deaktiviert. Eine bereits begonnene Testung kann beendet werden, solange der Proband den Test noch nicht bearbeitet hat; der Einzelschlüssel wird dann wieder gutgeschrieben (aktiviert).
9.4.2 Einlösung eines Gruppenschlüssels (für Gruppenverfahren): Ein Gruppenschlüssel wird eingelöst, indem das entsprechende Testverfahren begonnen wird. Für die im Kontingent enthaltenen einzelnen Testungen gilt Ziffer 9.5.1 entsprechend. Mit Beginn der Durchführung der Testung für den letzten Probanden aus dem Kontingent ist der Gruppenschlüssel verbraucht und wird deaktiviert. Wird das Kontingent an Testungen/Probanden nicht ausgeschöpft, erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Kaufpreises.
10. Lieferung physischer Produkte
10.1 Ausführung der Lieferung: Printexemplare von Testmanualen werden von Springer Nature Customer Service Center GmbH (Tiergartenstr. 15-17, 69121 Heidelberg, Deutschland, Telefon +49 (0) 6221 345 4303, Fax: +49 6221 345 4229, E-Mail: email: customerservice@springernature.com) im Auftrag geliefert.
10.2 Lieferbedingungen: Printexemplare und andere physische Produkte werden nach der Bestellung produziert (Book-on-Demand). Die Lieferfrist beträgt sieben bis zehn Werktage. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei.
11. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
11.1 Nettopreise: Alle Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.
11.2 Rechnungsstellung: Springer Nature Customer Service Center GmbH, Tiergartenstraße 15-17, 69121 Heidelberg, Telefon: +49 (0) 6221 345-0, Fax: +49 (0) 6221 345-4229, E-Mail: customerAuthorsupport@springernature.com stellt für die von Springer erbrachten Leistungen im eigenen Namen Rechnung.
11.3 Zahlungsarten: Die Zahlung ist per Kreditkarte oder per Banküberweisung nach Rechnungsstellung möglich.
11.3.1 Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde wird im Bestellvorgang aufgefordert, seine Kreditkartendaten anzugeben. Diese werden an das Kreditkartenunternehmen übermittelt. Die Kreditkarte des Kunden wird sofort nach Zustandekommen des Vertrages belastet.
11.3.2 Kauf auf Rechnung: Springer stellt nach Zustandekommen des Vertrages Rechnung. Diese ist sofort zur Zahlung fällig. Springer ist berechtigt, im Einzelfall anstelle der Zahlung auf Rechnung Vorkasse zu verlangen.
11.4 Verzug: Der Kunde kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug und schuldet dann die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Pauschale gemäß § 288 BGB; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
11.5 Eigentumsvorbehalt: Gelieferte physische Produkte wie Testmanuale bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Springer (§ 499 BGB).
11.6 Zurückbehaltungsrecht: Erfolgt die Zahlung nicht, nicht vollständig oder wird die Zahlung zurückgebucht, hat Springer ein Zurückbehaltungsrecht und kann die erworbene Online-Leistung bzw. den Zugang zu einem Online-Inhalt sperren, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann Springer den Vertrag kündigen.
12. Vertragliche Nutzungsrechte des Kunden und der Nutzer
12.1 Nutzungsrecht: Der Kunde und die ihm zugeordneten Nutzer erhalten an den vom Kunden erworbenen Produkten und Leistungen ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
12.2 Interne Nutzung: Die körperlichen und digitalen Produkte und Leistungen, die über das Portal kostenpflichtig bezogen werden können, sowie der Zugang zu den geschlossenen Bereichen des Portals sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt. Die Nutzung darf nur durch die dem Kunden zugeordneten Nutzer (Ziffer 2.3) erfolgen. Der Zugang zu diesen Produkten und Leistungen sowie insgesamt zu den geschlossenen Bereichen des Portals darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.
12.3 Digitale Inhalte: Die E-Book-Version eines Testmanuals darf von den dem Kunden zugeordneten Nutzern beliebig oft heruntergeladen und intern weitergegeben werden. Ein Fragebogen darf für eine manuelle (offline durchgeführte) Testung in der erforderlichen Anzahl ausgedruckt werden.
12.4 Zweck der Nutzung: Die erworbenen Produkte und Leistungen dürfen nur zum Zweck der Durchführung und Auswertung von Testungen genutzt werden.
12.5 Unzulässige Nutzungen: Unzulässig sind daher insbesondere jede Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Inhalte; die Überlassung der Produkte und Leistungen an Dritte; die Nutzung der Produkte und Leistungen für die Entwicklung von Testverfahren oder sonstigen Produkten oder Leistungen, die in Konkurrenz zu den Angeboten von Springer treten könnten.
13. Gewährleistung und Haftung
13.1 Die Gewährleistungszeit ist auf ein Jahr verkürzt, es sei denn, es geht um Schadensersatzansprüche in Folge der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, um von Springer übernommene Garantien oder um auf Seiten von Springer vorliegenden Vorsatz oder arglistiges Verschweigen eines Mangels
13.2 Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Lieferung/Erbringung zu untersuchen. Sofern sich dabei ein Mangel zeigt, muss der Kunde diesen gegenüber Springer unverzüglich schriftlich rügen. Zeigt sich ein solcher Mangel erst später, muss der Kunde den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung rügen. Erfolgt die Rüge danach nicht rechtzeitig, können Gewährleistungsrechte nicht mehr geltend gemacht werden.
13.3 Springer haftet für unbegrenzt für Schäden des Kunden oder des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, aus einer Garantie oder gemäß dem Produkthaftungsgesetz und bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Springer nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht. In diesem Fall ist die Haftung – mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
13.5 Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Beauftragten von Springer.
Stand: Januar 2021