Das Screening hat sich in unterschiedlichen Branchen als Instrument zur Beurteilung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz infolge psychischer Belastung bewährt. Es besteht aus den Teilen SPA-S (Expertenbeurteilung der Tätigkeitsmerkmale), SPA-P1 (Beurteilung der Tätigkeitsmerkmale durch die Beschäftigten), SPA-P2 (Einschätzung der Beanspruchung durch die Beschäftigten) und SPA-W (auftretende Beschwerden).
Es ist einsetzbar in einer Vielzahl an Branchen: Von Verwaltungstätigkeiten über Dienstleistung und Produktion bis hin zu Tätigkeiten im Bildungsbereich oder bei der Polizei.